Drohende Prokon Insolvenz? Worauf Stromkunden achten sollten

Berlin, 17.01.2014 - Wieder einmal gibt es Gerüchte um die mögliche Insolvenz eines bedeutenden Stromanbieters: Prokon. Fast 60.000 Kunden wären hiervon betroffen. Martin Münzel, Stromexperte vom Berliner Stromanbieter ENSTROGA, erläutert die Konsequenzen für die Verbraucher. Die Firma Prokon ist der breiten Öffentlichkeit vor allem als Betreiber von Windkraftanlagen und anderen "grünen" Kraftwerken bekannt. Um diese zu finanzieren, werden Genussrechte ausgegeben. Investoren können sich so an der Energiewende beteiligen und im besten Falle durch enstehende Gewinne profitieren. In den letzten Monaten haben jedoch offensichtlich viele Anleger ihr Kapital zurückgezogen, so dass Prokon nach eigenen Angaben nun möglicherweise Insolvenzantrag stellen muss. Für die Investoren würde es dadurch zu empfindlichen Verlusten kommen.

Droht gleiches Schicksal wie bei Flexstrom und TelDaFax?

Seit 2013 tritt Prokon auch als Stromanbieter auf und hat fast 60.000 Kunden in der Belieferung. Droht diesen durch eine mögliche Insolvenz das gleiche Schicksal wie Flexstrom- und TelDaFax Kunden? Diese hatten bei den Stromanbietern Vorauszahlungen geleistet und mussten nach der Pleite des Unternehmens mit herben Verlusten leben. Martin Münzel von der Berliner ENSTROGA gibt Entwarnung zur aktuellen Situation bei Prokon: "Anders als einige Wettbewerber verlangt Prokon jeweils nur eine Abschlagszahlung für den laufenden Monat. Höher als ein Monatsabschlag kann der Verlust also nicht sein." Und auch für den Fall der Insolvenz beruhigt er: "Der Strom kommt weiter aus der Steckdose. Wenn Prokon selbst nicht mehr liefern kann, springt der örtliche Grundversorger ein. Und in diesem Fall haben die Verbraucher dann ein fristloses Sonderkündigungsrecht."

Sicherheit durch seriöse Anbieter

Münzel schränkt aber ein, dass die Grundversorger Tarife deutlich teurer seien. "Es kann daher nicht schaden, wenn Sie sich schon frühzeitig nach einem seriösen und günstigen Anbieter umsehen. Eine erste Anlaufstelle sind dabei die gängigen Vergleichsportale." Tipps, worauf dabei zu achten ist, gibt z.B. auch die Stiftung Warentest. Besonders rät Münzel zu Tarifen ohne Vorauszahlung. "Wenn Sie dann noch auf eine möglichst lange Preisgarantie und kurze Kündigungsfristen achten, haben Sie eigentlich schon alles richtig gemacht." Diesen Anforderungen entspricht z.B. der ENSTROGA komplettstrom.de Tarif, der von der Stiftung Warentest auch explizit empfohlen wird. Der Fall Prokon zeigt einmal mehr, dass der Verbraucher bei der Auswahl eines günstigen Stromanbieters genau hinsehen sollten. Aber, so hält der ENSTROGA Sprecher abschließend fest: "Wenn Sie Vorauszahlungstarife vermeiden, gibt es nur ein minimales Verlustrisiko - und Ihre Stromversorgung ist ohnehin dank der Grundversorger nicht gefährdet."

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